Ganz früher war es die Aussteuer für die Töchter, dann das Sparbuch für beide Geschlechter, nun ist es die Ausbildungsversicherung. Nämlich die Absicherung für Ihr Kind, bzw. Ihre Kinder. Wer konsequent von Anfang an die Versicherung abschließt, sorgt rechtzeitig für einen ordentlichen Betrag zum Start seines Nachwuchses ins spätere Berufsleben. Dies müssen nicht zwangsläufig die Eltern sein, denn gerade am Anfang kostet der Nachwuchs neben Nerven auch eine Menge Geld, sodass vom Kindergeld nicht immer ein Betrag als Rücklage zum Sparen übrig bleibt.
Aber wofür gibt es schließlich Großeltern, Urgroßeltern, Tanten und Onkel? Die dürfen gerne diese besondere Form der kapitalbildenden Lebensversicherung, die mancherorts auch TermFix-Versicherung genannt wird, auf ihren stolzen Nachwuchs abschließen.
Die Leistungen der Versicherer für eine solche Ausbildungsversicherung sind übrigens im Großen und Ganzen weitgehend identisch: Das angesparte und in der Laufzeit erwirtschaftete Kapital wird zu dem zuvor vereinbarten Fälligkeitstermin an den begünstigten Sohnemann, respektive die begünstigte Tochter ausbezahlt. Sollte der Beitragszahler übrigens vor dem Erreichen dieses Datums leider versterben, so läuft diese Versicherung für den Versicherungsnehmer beitragsfrei weiter und die Versicherungsgesellschaft kommt ab dann für die monatlichen Beiträge auf. Dies gewährleistet auf jeden Fall, dass ihr Kind die vereinbarte Auszahlung zum gewünschten Termin erhält. Der späteste Fälligkeitstermin für diese Ausbildungsversicherung ist übrigens der 25. Geburtstag des Begünstigten. Dann werden allerdings auch die Steuern des Versicherungsertrages fällig, um die sich in diesem Fall der Versicherte allerdings selbst kümmern muss.
Um übrigens die über die lange Laufzeit einer solchen Ausbildungsversicherung entstehende Inflation ausgleichen zu können, gibt es die Möglichkeit, den Versicherungsbeitrag, der monatlich, viertel-, halb oder ganzjährig bezahlt wird, im jährlichen Rhythmus prozentual anzupassen. Übrigens steht es dem Versicherungsnehmer frei, nach dem Erreichen des Fälligkeitsdatums der Versicherung diese in eine Lebensversicherung zum Beispiel für sich selber umzuwandeln. Dass diese Versicherung dann, wenn sie fällig wird, wesentlich mehr erwirtschaftet als eine dann neue abgeschlossene Versicherung versteht sich von selbst. Veranlasst der Versicherungsnehmer übrigens so eine Umwandlung und schiebt damit das Versicherungsende über sein sechzigstes Lebensjahr hinaus, dann wird dafür überhaupt keine Steuer fällig, zumindest nicht nach heutiger Rechtsprechung.
Neben den klassischen Lebensversicherungsgesellschaften gibt es mittlerweile auch einige Anbieter auf dem Markt, die durch Investition in Fonds nachweislich eine wesentlich bessere Rendite erwirtschaften. Fragen Sie den kompetenten Versicherungsmakler ihrer Wahl.
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