Fahrradversicherung

Eine Fahrradversicherung gegen Diebstahl

Hunderttausende Fahrräder werden jährlich gestohlen. Für die Bestohlenen kommt zum allgemeinen Ärger oft noch der finanzielle Verlust, wenn das Fahrrad nicht oder nur ungenügend versichert war. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten Fahrräder zu versichern, so dass im Falle eines Diebstahls Schadenersatz geleistet wird.

Sie können entweder über eine separate Fahrradversicherung oder – was empfehlenswerter ist – über die Hausratversicherung abgesichert werden. In der Regel müssen Fahrräder beim Abschluss einer Hausratversicherung gesondert abgesichert werden. Dabei kann der Kunde dann auch die Höhe der Versicherungssumme und den Versicherungsschutz wählen. Solange ein Fahrrad in der Wohnung, im Keller oder der eigenen Garage steht und von dort entwendet wird, ist es über die Police automatisch versichert, da dann ein Einbruch vorliegt. Wird es jedoch unterwegs, also außerhalb der eigenen Räumlichkeiten, entwendet, ist es nur dann versichert, wenn der Verbraucher einen Extraschutz für den Fall des einfachen Fahrraddiebstahls abgeschlossen hat. Wie hoch die Prämie für diesen Zusatzschutz ist, hängt von der Diebstahlstatistik am Wohnort ab. Bei der Einbeziehung des Fahrrades in die Hausratversicherung sind folgende zwei Faktoren von entscheidender Bedeutung:

  • Höhe der Summe, mit der Fahrräder über die Hausratversicherung abgesichert sind
    Im Normalfall werden Fahrräder mit 1 Prozent des geschätzten Wertes des gesamten Hausrats mitversichert. Beträgt der Wert des Hausrates also 50.000 Euro, sind Fahrräder mit bis zu 500 Euro versichert. Für teurere Modelle ist das eindeutig zu wenig. Hier sollte der Verbraucher unbedingt darauf achten, die Versicherungssumme für die Fahrradversicherung auf mindestens 2 Prozent anzusetzen (in der Regel sind bis zu 5 Prozent möglich) oder einen Tarif zu wählen, in dem Fahrräder mit der vollen Versicherungssumme versichert werden.
  • Zeitlicher Umfang des Versicherungsschutzes (so genannte Nachtklausel)
    Ein Blick in die Vertragsbedingungen zeigt, dass Fahrräder trotz Extraschutz oftmals nur tagsüber versichert sind. Die so genannte Nachtklausel besagt, dass die Fahrradversicherung nur dann nachts greift, wenn der Besitzer mit seinem Rad dann auch unterwegs ist. Ansonsten muss das Rad in einem verschlossenen Raum abgestellt werden. Achten Sie also beim Abschluss einer Fahrradversicherung unbedingt darauf, dass auf diese Nachtklausel verzichtet wird oder halten Sie sich an diese Vereinbarung, sonst kann der Versicherer im Schadensfall die Zahlung verweigern.
 
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