Die Vollkaskoversicherung ist ebenso wie die Teilkasko eine freiwillige Erweiterung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht, die ausschließlich Schäden am eigenen Kraftfahrzeug abdeckt. Dabei schließt der Versicherungsumfang einer Kfz-Vollkaskoversicherung immer auch die Leistungen einer Kfz-Teilkaskoversicherung mit ein.
Die Vollkaskoversicherung ist die einzige Versicherung, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstandene Schäden am eigenen Auto versichert. Weder die Haftpflicht, noch die Teilkaskoversicherung kommen für solche Schäden auf.
Wer also einen Neuwagen oder einen hochwertigen Gebrauchtwagen hat, sollte eine Vollkasko in Erwägung ziehen, um die im Falle eines Falles doch empfindlich hohen Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug nicht selber tragen zu müssen. Im Gegensatz zur Teilkasko sind die Versicherungsprämien bei der Vollkaskoversicherung vom Schadensfreiheitsrabatt des Versicherungsnehmers abhängig.
So kann es dann auch durchaus passieren, dass bei hohem Schadensfreiheitsrabatt, also niedrigen Prozenten, die Vollkaskoversicherung günstiger ist, als die Teilkaskoversicherung für dasselbe Auto, da letztere ja nicht anhand solcher Rabatte bemessen wird.
Natürlich zahlt auch eine Vollkasko nicht in jedem Fall. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann und wird sie die Übernahme des entstandenen Schadens verweigern.
Darüber hinaus gelten mit Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung auch besondere Pflichten für den Versicherungsnehmer. So muss er den unberechtigten Gebrauch seines Kraftfahrzeuges verhindern, das Fahrzeug gesetzeskonform einsetzen und darf auf keinen Fall das Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis führen.
Ein Verstoß gegen diese Sorgfaltspflichten hat in der Regel die Verweigerung der Schadensübernahme seitens der Versicherung zur Folge und kann darüber hinaus zur Kündigung der Police führen.
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