Gerade für Pflichtversicherte ist eine Zahnzusatzversicherung äußerst wichtig, denn die gesetzlichen Krankenkassen beschränken sich immer mehr auf das Allernötigste bei der Übernahme von Kosten. Als Folge drohen teilweise erhebliche Zuzahlungen oder schlimmstenfalls wird sogar auf die notwendige Behandlung verzichtet.
Selbst bei einer einfachen Zahnversorgung muss in der Regel rund ein Drittel aus eigener Tasche gezahlt werden. Wer dagegen auf eine höherwertige Versorgung Wert legt wie Implantate, Inlays, aber auch auf höherwertiges Material für Kronen und Brücken, der wird seinen Geldbeutel noch stärker strapazieren müssen.
Doch es sind längst nicht nur die Zuzahlungen beim Zahnersatz, die den Versicherten finanziell belasten – diese können nämlich auch bei manchen Zahnbehandlungen entstehen, wie z.B. bei der professionellen Zahnreinigung, in der Kieferorthopädie, bei Parodontose- und Wurzelbehandlungen. Welche Zahnbehandlungen es im Detail gibt, zeigt unser Ratgeber zu diesem Thema:
Abhilfe kann hier der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung schaffen. Diese kommt für die Kosten auf, die von den gesetzlichen Krankenkassen entweder gar nicht oder nur zu einem Teil getragen werden.
Dabei bieten die meisten Versicherungen verschiedene Tarife an, die sich je nach Leistungsumfang auch in der Höhe der Versicherungsprämie unterscheiden. Hierbei ist aber auch das Alter des zu Versichernden wesentlich; ferner spielt es für die Beitragshöhe eine Rolle, ob Leistungen gleich vom 1. Tag an gezahlt werden und ob die Aufnahme mit oder ohne eine Kontrolle des Gesundheitszustandes erfolgen soll.
Diese Kontrolle beinhaltet zwar nicht eine tatsächliche Untersuchung, sondern beschränkt sich auf entsprechenden Fragebogen, unwahre Angaben könnten sich hier aber spätestens bei der nächsten Einreichung einer Zahnarzt-Rechnung als solche entpuppen und der Patient würde sehr wahrscheinlich leer ausgehen.
Mit dem Verschweigen einer desolaten Situation der Zähne z.B. würde man sich hier also einen Bärendienst erweisen. Wichtig beim Vergleich oder Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist allerdings, dass die Leistung des privaten Versicherers nicht an die Leistungen gekoppelt ist, die von der gesetzlichen Krankenkasse zu erbringen sind. Günstiger ist dagegen ein prozentualer Zuschuss zum Rechnungsbetrag.
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